Startpässe und Startberechtigungen
Gemeinsame Regelung zwischen DSV und DRIV

Im Anschluss das Wichtigste der von DSV und DRIV anerkannten Regelungen für den Sportler:
 
  • Die Doppelmitgliedschaft von Aktiven, Kampfrichtern und Vereinen wird akzeptiert.

  • Wer im Besitz eines einzigen gültigen Startpasses (DRIV oder DSV) ist, ist bei den Rennen beider Verbände startberechtigt.

  • Aktive müssen sich bis 10.05.2009 entscheiden, auf welcher Punkteliste sie geführt werden möchten: Es gibt künftig keine Doppelnennung von Athleten mehr auf der DSV- und auf der DRIV-Punkteliste. Entsprechend der Platzierung auf der jeweiligen Verbandsliste erfolgt die Meldung zu DM und internat. Rennen.

  • Aktive, die sich für die DRIV-Punkteliste entschieden haben, werden bei DSV-Rennen zwar in den Tageswertungen, nicht jedoch in den Gesamtwertungen berücksichtigt und umgekehrt.

  • Der Wechsel von Athleten von dem einen in den anderen Verband erfolgt grundsätzlich nach der Saison.